Trauerfall

Was tun im Trauerfall?
Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt:
  • Informieren Sie umgehend den Hausarzt oder den nächst erreichbaren Arzt.
  • Rufen Sie jemanden an, der Beistand leisten kann (Angehörige, Freunde....)
  • Verabschieden Sie sich nach Ihrer Vorstellung ganz persönlich von dem Verstorbenen.
  • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen Tag und Nacht unter der Telefonnummer 06063 – 1569 zur Verfügung!
Wenn ein Mensch im Krankenhaus oder Heim verstirbt:
  • Wenn sich der Sterbende in einem Heim, im Krankenhaus oder Hospiz aufhält, werden in der Regel bei den ersten Anzeichen des Sterbens die Angehörigen informiert. Dann können Sie den geliebten Menschen auf dem letzten Wegabschnitt auf dieser Welt begleiten.
  • Rufen Sie ggf. einen Beistand, der mit Ihnen in das Krankenhaus bzw. das Heim fährt.
  • Wenn der Arzt den Tod festgestellt hat, benachrichtigen Sie bitte das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens.
Wir stehen Ihnen rund um die Uhr zur Seite. Wir koordinieren die Termine und veranlassen die notwendigen Formalitäten.

Checklisten zur Bestattung:

Vor der Bestattung
Für die würdevolle Begleitung des Verstorbenen auf seinem letzten Weg sind viele Vorbereitungen notwendig, die gerade in der Zeit der Trauer sehr mühsam sein können. Wenn Sie uns beauftragen, können wir viele der angeführten Punkte für Sie erledigen.

  • Einbettung, Einkleidung und Einsargung des Verstorbenen
  • falls gewünscht: Aufbahrung organisieren
  • Auswahl eines Sarges/einer Urne
  • Bestattungstermin vereinbaren
  • Pfarrer/Trauerredner bestellen
  • falls gewünscht: Musikdarbietung bestellen
  • Blumenschmuck bestellen, Kränze anfertigen lassen (Kranzschleifentext)
  • Grabschmuck bestellen (Floristen)
  • Grabstein beim Steinmetz in Auftrag geben
  • Kondolenzliste erstellen
  • Trauerfeier ausrichten
  • Traueranzeigen in Zeitungen (Motivauswahl, Text, Druck)
  • Trauerkarten/Dankkarten (Motivauswahl, Text, Druck)
  • Grabpflege (bei Erdbestattung) vertraglich regeln

Nach der Bestattung
Nach der Bestattung sind einige rechtliche Bestimmungen zu beachten. So sollten vom Verstorbenen eingegangene Verträge und Verpflichtungen gelöst oder gegebenenfalls geändert werden. Vieles können Sie selbst erledigen. Es sind aber auch rein administrative Angelegenheiten zu regeln, die Sie vielleicht gerne von uns erledigen lassen möchten:

  • vorhandene Testamente des Verstorbenen beim Nachlassgericht/Amtsgericht abgeben, Nachlass-Sicherstellung, Testamentseröffnung
  • gegebenenfalls Erbschein ausstellen lassen (Nachlassgericht/Amtsgericht, das auch darüber berät, ob die Ausstellung in Ihrem Fall sinnvoll ist)
  • Meldung bei der Rentenstelle/beim Arbeitgeber
  • Abmeldung oder Ummeldung von Kraftfahrzeugen (auch Anhänger!)
  • Auflösung von Versicherungen (z.B. Sozial-, Rentenversicherung, Haftpflicht, Hausrat, Kfz, Lebensversicherung)
  • Antrag auf Rentenfortzahlung (Sterbevierteljahr)
  • Versicherungsansprüche bei Krankenkasse, Lebens- oder Sterbegeldversicherungen geltend machen
  • Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
  • Auflösung von Konten und (Dauer-)Aufträgen bei Geldinstituten
  • Widerruf von Einzugsermächtigungen
  • Änderung/Einlösung von Sparverträgen
  • Abmeldung von Rundfunk- und Fernsehgeräten (GEZ und private!)
  • Abmeldung des Gas- und Strombezuges
  • Abmeldung des Telefons (Mobiltelefon, Privatnetzanbieter!)
  • Auflösung von Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
  • Abbestellung von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften
  • Benachrichtigung der Kirche/Religionsgemeinschaft
  • Benachrichtigung von behandelnden Ärzten
  • Benachrichtigung des Finanzamts
  • Postnachsendeauftrag an Erben/Bevollmächtigte
  • Termine des Verstorbenen absagen



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